Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung geht es darum, die Wünsche für die Behandlung im Falle einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit festzulegen, wenn man sich dazu nicht mehr äußern kann.

Beachtliche Patientenverfügung

Die beachtliche Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, das lebenserhaltende Maßnahmen für den Fall einer todbringenden Krankheit oder Verletzung ausschließt und erklärt alle Methoden der Schmerzlinderung nutzen zu wollen.


Da diese Formulierungen sehr allgemein gehalten sind muss im Einzelfall der Arzt entscheiden welche Maßnahme wohl am ehesten dem Patientenwillen entspricht (er muss also den Willen beachten).

Verbindliche Patientenverfügung

Die verbindliche Patientenverfügung hat ganz konkret die Maßnahmen zu benennen, die abgelehnt werden. Eine solche Verfügung kann nur vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung abgeschlossen werden. Es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung dokumentiert werden. Die Verfügung ist dann für 5 Jahre gültig und muss dann wieder bestätigt werden.

Patientenverfügungs-Register

Auf Wunsch kann jede Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister der österreichischen Notare bzw. Rechtsanwälte registriert werden. Dies ermöglicht österreichweit allen Krankenanstalten im Bedarfsfall in die Verfügung Einsicht zu nehmen.

Wichtig

Eine Patientenverfügung verliert ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht frei oder ernstlich zustande gekommen ist, wenn ihr Inhalt strafrechtlich nicht zulässig ist und insbesondere dann, wenn sich der Stand der Medizin im Vergleich zum Inhalt der Patientenverfügung wesentlich geändert hat.