Bestattungs­vorsorge


Bestattungsvorsorge

Angehörige entlasten - Ordnung schaffen


"Ich hätte da eine ganz eigenartige Frage..." So beginnt oft das Gespräch mit Menschen, die schon zu Lebzeiten ihr Begräbnis organisieren bzw. regeln möchten. So eigenartig ist die Frage aber gar nicht, denn über 600 Personen haben ihre Wünsche und Vorstellungen bei uns hinterlegt.

Eine Bestattungsvorsorge entlastet die eigenen Angehörigen und hilft diesen bei Entscheidungen, die für die Bestattung zu treffen sind. Eine Vorsorge schafft Sicherheit und Ordnung - über das eigene Leben hinaus.

Hier erhalten Sie Ihren Vorsorge-Leitfaden.

Finanzielle Absicherung

Die Kosten eines kompletten Begräbnisses liegen etwa zwischen 2.000 und 8.000 Euro, abhängig von der gewählten Art und Ausgestaltung. Zwar werden diese Kosten aus der Verlassenschaft zurückerstattet, jedoch dauert diese oft mehrere Wochen oder Monate. Eine finanzielle Vorsorge ist somit eine große Entlastung der Angehörigen.

Gerne erstellen wir kostenlos und unverbindlich eine exakte Kostenaufstellung entsprechend Ihren Wünschen, um Ihnen eine Größenordnung für eine finanzielle Bestattungsvorsorge zu geben. Der Betrag kann dann entweder in einer (steuerlich absetzbaren) Sterbegeldversicherung angespart oder bei uns treuhändisch hinterlegt werden.

Was passiert mit meinen Verträgen?

Stirbt ein Mensch, so bleiben vorerst alle Verträge, Dauerabbuchungsaufträge und Lastschriftmandate aufrecht.

Um diese Verträge rechtssicher, schnell und unkompliziert abmelden zu können, stellen wir den von uns betreuten Angehörigen unser "Formalitätenportal" kostenlos zur Verfügung. Hier können Sie von zu Hause aus Verträge kündigen oder ummelden ohne langwierig nach den richtigen Adressen und Ansprechpartnern suchen zu müssen.

Über "normale" Verträge hinaus, können hier auch Online-Accounts (z.B. facebook, amazon, google, etc.) abgemeldet werden.

Dobretsberger Vorsorgeformular

Ihre Wünsche zu Papier bringen

Es ist Ihnen wichtig, dass Ihre Angehörigen Bescheid wissen, wie Sie sich Ihr Begräbnis gewünscht hätten? Hier können Sie unseren Vorsorge-Folder herunterladen und ausdrucken um ihn in aller Ruhe per Hand auszufüllen. Gerne senden wir Ihnen diesen auch kostenlos zu. Rufen Sie uns dazu jederzeit an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.

Nachfolgend können Sie einige wesentliche Fragen auch online beantworten und ausdrucken. Legen Sie diesen Ausdruck zu Ihren Dokumenten oder geben Sie ihn Ihren nächsten Angehörigen.

Das Testament

dem letzten Willen Ausdruck verleihen

Testamente regeln die Verteilung von Vermögen unter den nächsten Angehörigen, aber auch beliebigen Personen außerhalb der Familie und können auf unterschiedliche Weise errichtet werden.

Das eigenhändige Testament

Beim eigenhändigen Testament muss der gesamte Inhalt vom Testamentverfasser selbst (eigenhändig und handschriftlich) geschrieben werden. Die Unterschrift (am besten mit vollem Namen) muss am Ende des Textes erfolgen. Textteile unterhalb der Unterschrift sind nicht gültig.
Die Angabe eines Datums ist nicht zwingend, hilft allerdings bei mehreren Testamentsversionen, die Letztfassung zu eruieren.
Zeugen sind für diese Testamentsform nicht notwendig.

Mehr Informationen zum eigenhändigen Testament

Das fremdhändige Testament

Das sind insbesondere Testamente, die mit PC oder auch von anderen Personen handschriftlich verfasst wurden.
Eigenhändige Unterschrift: Das Testament muss jedenfalls eigenhändig vom Erblasser unterschrieben werden.
Letzter Wille: Der Erblasser muss einen Zusatz schreiben (handschriftlich), dass dieses Testament seinen letzten Willen enthält.
Drei Zeugen: Deren Identitäten muss aus dem Testament hervorgehen, sie müssen am Ende des Testaments unterschreiben und die Unterschrift muss ergänzt werden durch den Hinweis auf die Zeugeneigenschaft (z.B. „als Testamentszeuge“). Zeugen müssen mind. 18 Jahre sein und dürfen selbst nicht befangen sein (z.B. begünstigt, mit Begünstigten verwandt, etc.).

Mehr Informationen zum fremdhändigen Testament

Das mündliche Testament oder Not-Testament

Gefahr: Besteht unmittelbare (Lebens-)Gefahr oder die Gefahr die Testierfähigkeit zu verlieren, ist ein mündliches Testament möglich.
Zeugen: Der letzte Wille muss vor zwei Zeugen kundgetan werden, die selbst nicht befangen sind (siehe „Fremdhändiges Testament“).
Befristet: Ein so erklärter letzter Wille ist jedoch nur für die Dauer von drei Monaten ab Wegfall der Gefahr gültig.

Mehr Informationen zum mündlichen testament​

Das notariell hinterlegte Testament

Ein Testament kann z.B. in der Dokumentenmappe verwahrt oder bei einem Notar hinterlegt werden. Wird ein Notar damit beauftragt, so trägt dieser das Testament in das Zentrale Testamentsregister der Österr. Notariatskammer ein. Damit ist gesichert, dass das Testament im Verlassenschaftsverfahren jedenfalls berücksichtigt wird.

Notariatskammer österreich

Die persönliche Note

Welches ist Ihr Lieblingslied? Welche Blumen mögen Sie besonders? Was hat Ihr Leben geprägt oder erfüllt? Vorsorge kann so viel mehr sein, als nur Organisatorisches - sie kann ein sehr persönliches Geschenk sein...

Zur Gestaltung

Fragen rund um die Bestattungsvorsorge

Mit uns können Sie gerne darüber sprechen

Haben Sie Fragen zur Bestattungsvorsorge? Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten. Sollte Ihre nicht dabei sein, rufen Sie uns jederzeit an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen.

Fragen zur Bestattungsvorsorge​

Ich habe bestimmte Vorstellungen für mein eigenes Begräbnis - wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie beson­dere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Sie können Ihre Wün­sche und Gedan­ken in unserem Vor­sorge-Leit­faden selbst nieder­schrei­ben oder im Gespräch mit uns eine Bestat­tungs­vor­sorge erstellen. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und Vor­stel­lungen und hinter­legen diese, damit sich Ihre Ange­hörigen im Todes­fall in vielen Ent­scheidun­gen unter­stützt und ent­lastet fühlen können.

Was ist eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungs­vor­sorge halten Sie Ihre Wün­sche und Vorstel­lungen für Ihr eigenes Begräb­nis fest. Das betrifft z.B. den Wunsch nach einer Feuer- oder Erd­bestat­tung oder nach einer Be­gleit­ung durch eine Pfarre bzw. einen Trauer­redner. Auch Musik­titel können hinter­legt werden, um den Hinter­blie­benen die Ent­scheid­ung zu erleichtern, was zu Ihnen gepasst hätte. Das Hinter­legen von Doku­menten (in Kopie), Fotos oder Adres­sen von zu ver­stän­digenden Per­sonen erleich­tert die Orga­nisation des Begräb­nisses er­heb­lich. Auch eine finan­zielle Absich­erung ist möglich, ent­weder in Form einer Ver­sicherung oder eines Treu­hand­vertrages.

Gerne beraten wir Sie kosten­los und un­verbind­lich zum Thema Bestat­tungs­vor­sorge.

Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?

Für eine finan­zielle Ab­sicher­ung der eigenen Bestat­tung gibt es im Wesent­lichen mehrere Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­ver­sicher­ung oder ein Treu­hand­erlag in Ihrem Bestat­tungs­unter­nehmen. Das Geld auf dem Konto zu hinter­legen ist nur dann sinn­voll, wenn das Konto nach dem Todes­fall nicht gesperrt wird (was nur bei gemein­schaft­lichen Inhaber­konten der Fall ist - eine Zeich­nungs­berechti­gung alleine reicht nicht aus). Gerne beraten wir Sie ausführlich über alle Möglich­keiten.

Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?

Grund­sätzlich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tung finan­ziell abzu­sichern, da man eben nicht weiß, wann ein Todes­fall eintritt. Dieser Unsicher­heit kann man insofern begeg­nen, als zumin­dest finanzi­elle Sor­gen in diesem Moment gelin­dert sind. Damit Sie wissen in welcher Höhe eine Versich­erung oder Hinter­legung erfol­gen sollte, erstel­len wir Ihnen gerne eine Kosten­auf­stel­lung, die neben unseren Kosten auch die des Fried­hofes (allenfalls auch Kre­ma­tor­iums) enthält, sowie not­wen­dige Stein­metz­arbeiten und behörd­liche Gebühren. Gerne können Sie hierfür auch unseren Konfi­gurator verwen­den, mit dem es möglich ist die Höhe ab­schätzen zu können.

Kann ich meine Wünsche im Testament festhalten?

Im Testa­ment macht es keinen Sinn, denn das Testa­ment ist Teil des Verlassen­schafts­verfahr­ens, das meist erst nach der Trauer­feier vom Notar eröffnet wird. Wenn Ihre Wünsche oder eine händ­isch ausge­füllte Bestat­tungs­vorsorge (hier können Sie eine solche down­loaden) jedoch bei den Doku­menten hinter­legt sind und Ihre Ange­hörigen Bescheid wissen, ist das eine sehr zuver­lässige Vor­gehens­weise. Der sicherste Weg ist jedoch die Hinter­legung bei Ihrem gewünsch­ten Bestattungs­institut und Ihre Ange­hörigen darüber zu infor­mieren.