Beim eigenhändigen Testament muss der gesamte Inhalt vom Testamentverfasser selbst (eigenhändig und handschriftlich) geschrieben werden. Die Unterschrift (am besten mit vollem Namen) muss am Ende des Textes erfolgen. Textteile unterhalb der Unterschrift sind nicht gültig.
Die Angabe eines Datums ist nicht zwingend, hilft allerdings bei mehreren Testamentsversionen, die Letztfassung zu eruieren.
Zeugen sind für diese Testamentsform nicht notwendig.
Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge
Angehörige entlasten - Ordnung schaffen
"Ich hätte da eine ganz eigenartige Frage..." So beginnt oft das Gespräch mit Menschen, die schon zu Lebzeiten ihr Begräbnis organisieren bzw. regeln möchten. So eigenartig ist die Frage aber gar nicht, denn über 600 Personen haben ihre Wünsche und Vorstellungen bei uns hinterlegt.
Eine Bestattungsvorsorge entlastet die eigenen Angehörigen und hilft diesen bei Entscheidungen, die für die Bestattung zu treffen sind. Eine Vorsorge schafft Sicherheit und Ordnung - über das eigene Leben hinaus.
Finanzielle Absicherung
Die Kosten eines kompletten Begräbnisses liegen etwa zwischen 2.000 und 8.000 Euro, abhängig von der gewählten Art und Ausgestaltung. Zwar werden diese Kosten aus der Verlassenschaft zurückerstattet, jedoch dauert diese oft mehrere Wochen oder Monate. Eine finanzielle Vorsorge ist somit eine große Entlastung der Angehörigen.
Gerne erstellen wir kostenlos und unverbindlich eine exakte Kostenaufstellung entsprechend Ihren Wünschen, um Ihnen eine Größenordnung für eine finanzielle Bestattungsvorsorge zu geben. Der Betrag kann dann entweder in einer (steuerlich absetzbaren) Sterbegeldversicherung angespart oder bei uns treuhändisch hinterlegt werden.
Was passiert mit meinen Verträgen?
Stirbt ein Mensch, so bleiben vorerst alle Verträge, Dauerabbuchungsaufträge und Lastschriftmandate aufrecht.
Um diese Verträge rechtssicher, schnell und unkompliziert abmelden zu können, stellen wir den von uns betreuten Angehörigen unser "Formalitätenportal" kostenlos zur Verfügung. Hier können Sie von zu Hause aus Verträge kündigen oder ummelden ohne langwierig nach den richtigen Adressen und Ansprechpartnern suchen zu müssen.
Über "normale" Verträge hinaus, können hier auch Online-Accounts (z.B. facebook, amazon, google, etc.) abgemeldet werden.
Dobretsberger Vorsorgeformular
Ihre Wünsche zu Papier bringen
Es ist Ihnen wichtig, dass Ihre Angehörigen Bescheid wissen, wie Sie sich Ihr Begräbnis gewünscht hätten? Hier können Sie unseren Vorsorge-Folder herunterladen und ausdrucken um ihn in aller Ruhe per Hand auszufüllen. Gerne senden wir Ihnen diesen auch kostenlos zu. Rufen Sie uns dazu jederzeit an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.
Nachfolgend können Sie einige wesentliche Fragen auch online beantworten und ausdrucken. Legen Sie diesen Ausdruck zu Ihren Dokumenten oder geben Sie ihn Ihren nächsten Angehörigen.
Das Testament
dem letzten Willen Ausdruck verleihen
Testamente regeln die Verteilung von Vermögen unter den nächsten Angehörigen, aber auch beliebigen Personen außerhalb der Familie und können auf unterschiedliche Weise errichtet werden.
Das eigenhändige Testament
Das fremdhändige Testament
Das sind insbesondere Testamente, die mit PC oder auch von anderen Personen handschriftlich verfasst wurden.
Eigenhändige Unterschrift: Das Testament muss jedenfalls eigenhändig vom Erblasser unterschrieben werden.
Letzter Wille: Der Erblasser muss einen Zusatz schreiben (handschriftlich), dass dieses Testament seinen letzten Willen enthält.
Drei Zeugen: Deren Identitäten muss aus dem Testament hervorgehen, sie müssen am Ende des Testaments unterschreiben und die Unterschrift muss ergänzt werden durch den Hinweis auf die Zeugeneigenschaft (z.B. „als Testamentszeuge“). Zeugen müssen mind. 18 Jahre sein und dürfen selbst nicht befangen sein (z.B. begünstigt, mit Begünstigten verwandt, etc.).
Das mündliche Testament oder Not-Testament
Gefahr: Besteht unmittelbare (Lebens-)Gefahr oder die Gefahr die Testierfähigkeit zu verlieren, ist ein mündliches Testament möglich.
Zeugen: Der letzte Wille muss vor zwei Zeugen kundgetan werden, die selbst nicht befangen sind (siehe „Fremdhändiges Testament“).
Befristet: Ein so erklärter letzter Wille ist jedoch nur für die Dauer von drei Monaten ab Wegfall der Gefahr gültig.
Das notariell hinterlegte Testament
Ein Testament kann z.B. in der Dokumentenmappe verwahrt oder bei einem Notar hinterlegt werden. Wird ein Notar damit beauftragt, so trägt dieser das Testament in das Zentrale Testamentsregister der Österr. Notariatskammer ein. Damit ist gesichert, dass das Testament im Verlassenschaftsverfahren jedenfalls berücksichtigt wird.
Fragen rund um die Bestattungsvorsorge
Mit uns können Sie gerne darüber sprechen
Haben Sie Fragen zur Bestattungsvorsorge? Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten. Sollte Ihre nicht dabei sein, rufen Sie uns jederzeit an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen.
Fragen zur Bestattungsvorsorge
Ich habe bestimmte Vorstellungen für mein eigenes Begräbnis - wie kann ich das festlegen?
Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Sie können Ihre Wünsche und Gedanken in unserem Vorsorge-Leitfaden selbst niederschreiben oder im Gespräch mit uns eine Bestattungsvorsorge erstellen. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen und hinterlegen diese, damit sich Ihre Angehörigen im Todesfall in vielen Entscheidungen unterstützt und entlastet fühlen können.
Was ist eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?
In einer Bestattungsvorsorge halten Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihr eigenes Begräbnis fest. Das betrifft z.B. den Wunsch nach einer Feuer- oder Erdbestattung oder nach einer Begleitung durch eine Pfarre bzw. einen Trauerredner. Auch Musiktitel können hinterlegt werden, um den Hinterbliebenen die Entscheidung zu erleichtern, was zu Ihnen gepasst hätte. Das Hinterlegen von Dokumenten (in Kopie), Fotos oder Adressen von zu verständigenden Personen erleichtert die Organisation des Begräbnisses erheblich. Auch eine finanzielle Absicherung ist möglich, entweder in Form einer Versicherung oder eines Treuhandvertrages.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zum Thema Bestattungsvorsorge.
Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?
Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen mehrere Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhanderlag in Ihrem Bestattungsunternehmen. Das Geld auf dem Konto zu hinterlegen ist nur dann sinnvoll, wenn das Konto nach dem Todesfall nicht gesperrt wird (was nur bei gemeinschaftlichen Inhaberkonten der Fall ist - eine Zeichnungsberechtigung alleine reicht nicht aus). Gerne beraten wir Sie ausführlich über alle Möglichkeiten.
Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattung finanziell abzusichern, da man eben nicht weiß, wann ein Todesfall eintritt. Dieser Unsicherheit kann man insofern begegnen, als zumindest finanzielle Sorgen in diesem Moment gelindert sind. Damit Sie wissen in welcher Höhe eine Versicherung oder Hinterlegung erfolgen sollte, erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenaufstellung, die neben unseren Kosten auch die des Friedhofes (allenfalls auch Krematoriums) enthält, sowie notwendige Steinmetzarbeiten und behördliche Gebühren. Gerne können Sie hierfür auch unseren Konfigurator verwenden, mit dem es möglich ist die Höhe abschätzen zu können.
Kann ich meine Wünsche im Testament festhalten?
Im Testament macht es keinen Sinn, denn das Testament ist Teil des Verlassenschaftsverfahrens, das meist erst nach der Trauerfeier vom Notar eröffnet wird. Wenn Ihre Wünsche oder eine händisch ausgefüllte Bestattungsvorsorge (hier können Sie eine solche downloaden) jedoch bei den Dokumenten hinterlegt sind und Ihre Angehörigen Bescheid wissen, ist das eine sehr zuverlässige Vorgehensweise. Der sicherste Weg ist jedoch die Hinterlegung bei Ihrem gewünschten Bestattungsinstitut und Ihre Angehörigen darüber zu informieren.